1. BERATEN

„Ein Rechtsanwalt ist jemand, den man vorher aufsuchen muss, um die Unannehmlichkeiten danach zu vermeiden“

In jeder Lebenssituation sind wir mit gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze,Verordnungen, Verträge, usw.) konfrontiert, deren Bedeutung und Tragweite verstanden und erfasst werden müssen.

Der Rechtsanwalt ist ein kompetenter Fachmann, der Sie umfassend und professionell beraten wird, damit Sie eine angepasste und juristisch einwandfreie Entscheidung treffen können. Denn auch im juristischen Bereich gilt: Vorbeugen ist besser als zu heilen !

2. SCHLICHTEN

„Der beste Prozess ist der, den man gar nicht erst geführt hat“

Angesichts seiner Erfahrung in Sachen Verhandlungen und Prozess ist der Rechtsanwalt die geeignete Person, um mit Ihnen auf eine konfliktfreie Lösung hinzuarbeiten. 

Die strenge Einhaltung des Berufsgeheimnisses, seine Unabhängigkeit und die Verpflichtung zur Vertraulichkeit prädestinieren Ihren Rechtsanwalt als Vermittler und Schlichter.

Denn meistens ist eine gütliche Einigung eine bessere Lösung als Gerichtsverfahren.

3. VERTEIDIGEN – VERTRETUNG VOR GERICHT

Der Beistand in Streitfällen ist die Haupttätigkeit Ihres Rechtsbeistandes. Wer hat schon die Objektivität, die Ruhe, die juristischen Kenntnisse und die Redegewandtheit, um sich alleine vor einem Gericht zu verteidigen? Deshalb berufen sich die Verfahrensparteien seit jeher auf einen Fürsprecher, den Rechtsanwalt.

Ihr Rechtsanwalt wurde ausgebildet, um  vor Gericht Ihre Interessen zu vertreten.

Er unterliegt der Schweigepflicht und strengen Berufsstandsregeln, deren Einhaltung durch die Anwaltskammer überwacht wird.